Allgemeiner Verkaufszustand

Artikel 1

Der Verkauf unterliegt nur den unten aufgeführten Geschäftsbedingungen. Dies bedeutet, dass jeder Kunde, der eine Bestellung überträgt, diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und sie vorbehaltlos akzeptiert.

Die angegebene Lieferzeit ist nur ein Hinweis und bindet den Verkäufer nicht an den Lieferanten. Eine verspätete Lieferung führt nur im Falle einer schriftlichen Abweichung zu einer Entschädigung, Preissenkung, Aussetzung der Zahlung oder Stornierung der Bestellung.

Die Ware wird immer aus den Lagern des Verkäufers-Lieferanten angenommen. Sie werden auf Risiko und Gefahr des Käufers versandt und die Transportkosten gehen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, zu Lasten des Käufers.

Artikel 2

Bestellungen können vom Käufer nur in gegenseitiger Absprache und mit Zustimmung des Verkäufers widerrufen oder storniert werden.

Selbstverständlich behält sich der Verkäufer bei Kündigung des Vertrages durch den Käufer das Recht vor, eine Entschädigung in Höhe von mindestens 20% des gesamten vereinbarten Verkaufspreises zu verlangen.

Artikel 3

Reklamationen bezüglich der Lieferung von Waren sind nur zulässig, wenn sie dem Verkäufer per Einschreiben und innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung zur Kenntnis gebracht werden. Am Ende des Zeitraums gilt die gelieferte Ware als endgültig angenommen und Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt.

Artikel 4

Wenn eine Rücksendung erfolgt, mit der der Verkäufer-Lieferant nicht einverstanden ist und er dennoch zur Entgegennahme der Ware verpflichtet ist, unterliegt diese Quittung stets allen vorbehaltenen Rechten und auf Kosten des Käufers. Die Sendung wird dann dem Käufer auf seine Kosten und Gefahr zur Verfügung gestellt.

Artikel 5

Rechnungen sind am Tag der Rechnung in bar zahlbar, sofern nicht anders angegeben (Optionen sind beispielsweise innerhalb von 30 oder 60 Tagen nach Zahlungseingang zahlbar

Rechnungsdatum).

Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag werden Verzugszinsen in Höhe von 12% pro Jahr von Rechts wegen und ohne Mahnung in Rechnung gestellt.

Bei verspäteter Zahlung von Rechnungen innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit ist die säumige Partei von Rechts wegen und ohne formelle Ankündigung ebenfalls verpflichtet, eine Pauschalentschädigung in Höhe von 20% des Rechnungsbetrags mit a zu zahlen mindestens 50,00 EUR und höchstens 3.750,00 EUR.

Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag einer einzelnen Rechnung wird der Restbetrag auf allen anderen Rechnungen fällig, auch auf noch nicht fälligen Rechnungen, die sofort fällig und von Rechts wegen zahlbar sind.

Artikel 6

Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Verkauf von Rechts wegen und ohne vorherige Ankündigung aufgelöst werden, unbeschadet der Rechte des Verkäufers auf alle Schäden. Die diesbezügliche Willenserklärung per Einschreiben des Verkäufers / Lieferanten ist ausreichend.

Artikel 7

Wenn das Vertrauen des Verkäufers in die Zahlungsfähigkeit des Käufers durch Handlungen der gerichtlichen Vollstreckung gegen den Käufer und / oder andere erkennbare Ereignisse untergraben wird, die das Vertrauen in die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen in Frage stellen / oder nicht möglich, der Verkäufer-Lieferant behält sich das Recht vor, auch wenn die Ware bereits ganz oder teilweise versandt wurde, die Bestellung ganz oder teilweise auszusetzen und vom Käufer entsprechende Garantien zu verlangen. Wenn der Käufer die Einhaltung verweigert, behält sich der Verkäufer-Lieferant das Recht vor, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren. Alles unbeschadet seiner Rechte auf Entschädigung und Zinsen.

Artikel 8

AUFBEWAHRUNG DES EIGENTUMS
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises unser Eigentum. Alle Risiken liegen in der Verantwortung des Käufers. Die gezahlten Vorschüsse bleiben die
Verkäufer-Lieferant zum Ausgleich etwaiger Verluste beim Weiterverkauf.

Artikel 9

Wenn der Käufer die dem Verkäufer-Lieferanten gehörenden Waren weiterverkauft oder sogar umwandelt, überträgt er nun alle Ansprüche aus diesem Weiterverkauf auf den Verkäufer-Lieferanten.

Artikel 10

Das Zeichnen oder Akzeptieren von Wechseln oder anderen verhandelbaren Dokumenten stellt keine Novation dar und stellt keine Abweichung von der
Verkaufsbedingungen.

Artikel 11

Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte von Gent oder die Gerichte des Wohnsitzes des Käufers nach Wahl des Verkäufers / Lieferanten zuständig.